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Staatsanwaltschaft Magdeburg
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg
(StA MD) Presserklärung der Staatsanwaltschaft Magdeburg
28.02.2012, Magdeburg – 1
- Staatsanwaltschaft Magdeburg
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Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat noch am
27.02.2012 Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg eingelegt,
mit welchem das Gericht den Haftbefehl vom 26.02.2012 gegen einen 34-jährigen,
der in dringendem Tatverdacht steht, zum Nachteil eines zwei Monate alten
Kindes eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben, gegen
Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt hat.
Die Beschwerdebegründung stützt sich auf die Feststellung, dass allein schon
aus der zu erwartenden Strafandrohung von mehr als 3 Jahren Strafhaft eine
Fluchtgefahr begründet ist und der Beschuldigte über keine festen sozialen
Bindung verfügt, die dem Fluchtanreiz entgegen wirken könnten. Die Auflagen des
Amtsgerichts Magdeburg sind nicht geeignet, dem Fluchtanreiz entgegen zu
wirken.
Auf die Beschwerde hat das Amtsgericht Magdeburg sich der Rechtsauffassung der
Staatsanwaltschaft Magdeburg angeschlossen und mit Beschluss vom 27.02.2012 den
Haftbefehl in Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte wurde noch am 27.02.2012 in den Abendstunden festgenommen, er
wurde am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt, der den Beschluss verkündete.
NiemannOberstaatsanwältin
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