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Staatsanwaltschaft Stendal
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StA Thomas Kramer
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL) Anklage gegen Landrat Lothar Finzelberg wegen Bestechlichkeit im beson-ders schweren Fall und wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall und gegen zwei Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, Edgar E. und Siegfried K., wegen Bestechung im besonders schweren Fall zur Wirtschaftsstraf-kammer beim Landgericht Magdeburg erhoben
10.03.2014, Hansestadt Stendal – 2
- Staatsanwaltschaft Stendal
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Die
Staatsanwaltschaft Stendal hat Anklage gegen den Angeschuldigten Finzelberg
wegen des Vorwurfs erhoben, sich in der Zeit von 2004 bis 2008 als
Gegenleistung für die Vornahme von Diensthandlungen im Zusammenhang mit
Genehmigungsverfahren betreffend die Firmen Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern
und HRH Recycling GmbH mit Sitz in Möckern OT Rietzel mit Geld und anderen Vermögenswerten
Vorteilen in Höhe von mindestens 262.000 ? bestochen lassen zu haben. Diese
Vermögensvorteile und weitere Vorteile aus der kostenlosen Nutzung des
Dienstfahrzeuges des Landkreises soll er nicht ? wie es gesetzlich gefordert
wäre ? versteuert haben.
Den
damaligen Gesellschaftern der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern wird mit der Anklage
vorgeworfen, den Landrat bestochen zu haben. Konkret sollte der Landrat
insbesondere auf Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land zu
Genehmigungsverfahren des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in
rechtswidriger Weise zugunsten des vorgenannten Unternehmens Einfluss nehmen,
was dieser nach dem Ermittlungsergebnis auch tat. Außerdem wird dem Landrat
vorgeworfen, im Genehmigungsverfahren des Landkreises Jerichower Land bezüglich
einer Bundesimmissionschutzanlage auf dem Gelände der Tongrube Vehlitz
ebenfalls rechtswidrig zugunsten der Firma Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern
auf die die Verwaltungsvorgänge bearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Einfluss genommen zu haben. Kontrollbemühungen u.a. des Landesverwaltungsamtes
soll der Angeschuldigte Finzelberg durch Fehlinformationen untergraben
haben.
Die
Staatsanwaltschaft sieht diese Vorwürfe im Ergebnis ihrer langjährigen
Ermittlungen als hinreichend sicher bestätigt und hat sie zum Gegenstand ihrer
685 seitigen Anklageschrift unter Benennung von mehr als einhundert Zeugen und
an die achthundert sächlichen Beweismitteln (Urkunden, E-Mails u.a.) gemacht.
Die Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen des Angeschuldigten
Finzelberg i. H. v. 210.000 ?, die durch das Oberlandesgericht Naumburg wegen
dringenden Tatverdachtes der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall
aufrecht erhalten worden ist und dessen Vollstreckung durch Hinterlegung eines
Geldbetrages in vorgenannter Höhe abgewendet worden ist, gilt fort.
Thomas
Kramer
Pressesprecher
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