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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL) Anklage
gegen den Landrat des Jerichower Landes wegen uneidlicher Falschaussage vor dem
Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt durch die Staatsanwaltschaft
Stendal
23.06.2011, Hansestadt Stendal – 1
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/11
Staatsanwaltschaft
Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/11
Stendal, den 14.
April 2011
(StA SDL) Anklage
gegen den Landrat des Jerichower Landes wegen uneidlicher Falschaussage vor dem
Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt durch die Staatsanwaltschaft
Stendal
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat
vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Burg Anklage gegen den Landrat des
Jerichower Landes Lothar Finzelberg erhoben. Mit dieser Anklage wird dem
Landrat vorgeworfen, am 04.05.2009 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags
Sachsen-Anhalt als Zeuge in mindestens fünf Punkten uneidlich falsch ausgesagt
zu haben. Der Untersuchungsausschuss war eingesetzt worden, um zu klären, ob
und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit
sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer
Aufsicht unterstehenden Behörden die Verbringung und Lagerung von Abfall
insbesondere in den Tongruben Möckern, Vehlitz und andernorts sowie der
Abfallentsorgungsanlagen in Rietzel und andernorts ermöglicht wurde.
Dem vor diesem
Untersuchungsausschuss als Zeuge vernommenen Landrat Finzelberg wird zur Last
gelegt, unter anderem zu Fragen nach der eigenen Anwesenheit in der
Bundesimmissionsschutz-Anlage (BImschG-Anlage) in Rietzel und nach seiner
Einbeziehung in die Verwaltungsvorgänge bezüglich der Tongruben Vehlitz und
Möckern und der BImschG-Anlagen in Rietzel und Vehlitz wissentlich falsch
ausgesagt zu haben, er sei in Rietzel nie vor Ort gewesen und er sei persönlich
nicht mit den Verwaltungsvorgängen befasst gewesen. Tatsächlich soll er aber
spätestens seit Mai 2006 stark in die Vorgänge einbezogen gewesen sein und auch
Abänderungen von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete
seiner Behörde zugunsten des Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern veranlasst
haben.
Entgegen seiner Angaben, er habe die
Handelnden der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern erst nach dem Bekanntwerden
des Umweltskandals bzgl. der Tongruben Möckern und Vehlitz kennen gelernt, soll
er seit spätestens Januar 2006 und damit anderthalb Jahre vor dem von ihm
genannten Zeitpunkt einen regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den
Verantwortlichen des vorgenannten Unternehmens gepflegt haben.
Außerdem soll der angeschuldigte
Landrat auch wahrheitswidrig die Frage, ob ihm die Protokolle zu den zeitlich
vorangegangenen Vernehmungen zweier Mitarbeiterinnen des Landkreises Jerichower
Land vor seiner eigenen Vernehmung vorgelegen haben, bewusst wahrheitswidrig
verneint haben. Tatsächlich wurden diese Protokolle dem angeschuldigten Landrat
bereits am 24.10.2008 per E-Mail vom damaligen Landtagsabgeordneten und
Mitglied dieses Untersuchungsausschusses Jürgen Stadelmann unter Verstoß gegen
das Untersuchungsausschussgesetz zur Verfügung gestellt. Eine diesbezügliche
Nachfrage Stadelmanns, der als Mitglied des Untersuchungsausschusses bei der
Vernehmung des Landrates Finzelberg anwesend war, unterblieb.
Die weiteren Ermittlungen gegen den
Landrat Lothar Finzelberg insbesondere wegen Bestechlichkeit in einem besonders
schweren Fall und Steuerhinterziehung dauern an.
Thomas
Kramer
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