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Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL) Tontagebau Möckern ? Anklage zum Landgericht Stendal erhoben
18.09.2012, Hansestadt Stendal – 1
- Staatsanwaltschaft Stendal
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Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die
Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Möckern sind abgeschlossen. Gegen sechs
Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben
worden. In dem 325-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr
als 45.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem
faktischen Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.06.2005
bis 31.05.2006 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen
unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem
unerlaubten Betreiben von Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last
gelegt. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, den
für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage
verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen
lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon
ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.06.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung
am 31.05.2006 fast 170.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der
verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür
zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den
genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten Untersuchungen
der Abfälle im Tontagebau Möckern haben ergeben, dass zu einem ganz
überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem hohem
Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien verfüllt
worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen
Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt
nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen
organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht
genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen
im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser,
welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der Austritt
des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die Luft, die
umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit deren erhebliche Verunreinigung drohte, mussten von
der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 3,7 Mio. ? für die
erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den
Betriebsstandort des Tontagebaus Möckern zu sichern. Von den Betreibern des
Tontagebaus Möckern wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage
betrieben, für die keine Genehmigung vorlag.
Die Ermittlungen zum Tontagebau Vehlitz
dauern noch an.
Brigitte
Strullmeier
Pressesprecherin
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