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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL)
Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen
eingestellt
01.07.2010, Hansestadt Stendal – 1
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09
Staatsanwaltschaft
Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09
Stendal, den 17.
Dezember 2009
(StA SDL)
Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen
eingestellt
Das Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Stendal, das im Februar 2009 auf Grund einer Mitteilung der
Geschäftsführung des Altmark-Klinikums Gardelegen eingeleitet worden war, ist
abgeschlossen.
Seitens der Klinik war aufgefallen, dass im
Jahr 2008 sowie im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 16. Februar 2009 eine
unverhältnismäßig hohe Anzahl von Patienten während der Dienstzeiten der
Krankenschwester verstorben ist.
Um zu klären, ob die Beschuldigte
schuldhaft den Tod von ihr anvertrauten Patienten herbeigeführt hat, ist das
Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zunächst mit
der Auswertung der Krankenunterlagen der während der Dienstzeiten der
Beschuldigten verstorbenen Patienten beauftragt worden. Im Ergebnis haben die
rechtsmedizinischen Sachverständigen die Exhumierung und Obduktion der Leichen
von fünfzehn im Jahre 2008 verstorbener Patienten empfohlen. Da in elf Fällen
eine Kremation erfolgt ist, konnte dieser Empfehlung nur bezüglich der Leichen
von vier Verstorbenen entsprochen werden. Darüber hinaus sind die Leichen der
zwei erdbestatteten Patienten exhumiert und obduziert worden, die im Jahre 2009
während des Dienstes der Krankenschwester verstorben sind.
Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen
Leichenöffnungen war ein pathologisch-anatomisch sicherer Nachweis der
jeweiligen Todesursache nicht möglich, weil die Befunderhebung durch die weit
fortgeschrittene innere und äußere Leichenfäulnis erheblich erschwert war.
Die danach erforderlichen
chemisch-toxikologischen Untersuchungen beinhalteten u. a. ein Screening auf
120 toxikologisch relevante Verbindungen, darunter auch auf solche Substanzen,
mittels derer in vergleichbaren Verfahren der Tod von Patienten herbeigeführt
worden ist.
Nach Abschluss ihrer Untersuchungen sind
die Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass sich keine Hinweise auf eine
Aufnahme bzw. Beibringung toxikologisch relevanter Medikamente ergeben hätten,
die nicht durch die Krankenunterlagen abgedeckt wären. Es könne daher nicht
ausgeschlossen werden, dass die Patienten infolge der bei ihnen vorbestehenden
schweren Erkrankungen verstorben sind. Jedoch könne eine Intoxikation als
mögliche Todesursache prinzipiell auch nicht ausgeschlossen werden, weil
infolge der langen Leichenliegezeiten bestimmte Substanzen nicht mehr
nachweisbar seien.
Das Ermittlungsverfahren ist daher mangels
hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt
worden.
Brigitte
Strullmeier
stellv. Pressesprecherin
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